Die Aufgaben Die FBG übernimmt bzw vermittelt folgende Aufgaben, die als Klein-Privatwaldbesitzer nicht ausgeführt werden können: Holzeinschläge Vermittlung Holzverkäufe Flächenräumung Aufforstungen Kultur- und Bestandespflege Bereitstellung von Hölzern für die Submission Pflanzenbestellungen Sammelverträge für Waldbrand- und Haftpflichtversicherung Einsatz von Unternehmern zur Holzernte Beantragung von Fördermitteln Beantragung von Verteilung der bewilligten Beihilfen des Landes an die Waldbesitzer Weiterbildung der Waldbesitzer durch Lehrgänge, Waldbegänge oder Lehrfahrten