Beförsterung

Beförsterung durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Die FBG Wahlscheid-Lohmar hat zum 01.07.2021 einen Fünfjahresvertrag über die Beförsterung der Mitgliedsflächen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

Die FBG ist zu 100% ihrer Flächen nach den PEFC-Richtlinien zertifiziert und erhält somit 80% der Kosten für die Beförsterung durch das Land NRW als direkte Förderung.

Die Beförsterung umfasst schwerpunktmäßig folgende Bereiche: 

Beratung

Telefonisch oder vor Ort zu den Themen Holzeinschlag, Wiederbewaldung, Förderung, rechtliche Angelegenheiten, etc.

Holzernte

Vorbereitung von Einschlägen und Durchforstungen, Einsatz qualifizierter Unternehmer und die Klassifizierung und Erhebung eines Holzaufmaßes sowie dessen Digitalisierung und Weitergabe an die Holzverkaufsgesellschaft.

Holzverkauf

Nachdem sich der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen aus dem Holzverkauf aus politischen Gründen zurückgezogen hat, vermarktet die FBG das Holz ihrer Mitglieder selbst und erhebt dafür eine Holzverkaufshilfe in Höhe von 2% des Bruttoholzverkaufserlöses.

Sonstige Leistungen

Planung und Durchführung von Forstkulturen, Pflegemaßnahmen und Wegebau.

Bitte scheuen Sie sich nicht, vom Angebot der Beratung und der Beförsterung Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie unseren Förster Herrn Felix Dönges unter 0171 5871270 oder felix.doenges@wald-und-holz.nrw.de

Betreuender Förster

Die FBG Wahlscheid - Lohmar im Überblick

FBG Mitglieder
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ha Waldfläche
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Jahre aktiv
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Wichtige Informationen

für unsere FBG - Mitglieder

Die 10 Schritte von der Antragstellung eines Förderantrags bis zur Auszahlung

Die immer individuellen Eigenarten von unterschiedlichen Förderangelegenheiten sind zu beachten.

Aktuelles + Infos

der Forstbetriebsgemeinschaft Wahlscheid-Lohmar!

Eichenprachtkäferbefall in NRW – Bestände auf Befall kontrollieren

Dem Team Wald- und Kllimaschutz erreichen zunehmend Meldungen über den Befall von Eichenprachtkäfer in Stieleichen- und Traubeneichenbeständen.

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Allgemeinverfügung Beseitigung Schlagabraum

Allgemeinverfügung Beseitigung Schlagabraum durch Verbrennen (gültig bis 31.03.2025)